Sanikel

Doldenblütler (Apiaceae)
Sanicula europaea
Volksnamen: Bauchwehkraut, Heil aller Schäden, Bruchkraut
Engl.: Sanicle

Das gewöhnliche Sanikel ist ein bis zu 60 cm hoher Doldenblütler mit Kriechrhizom, welcher in Europa, hauptsächlich in Buchenwäldern auf kalkreichen Böden, vorkommt. Das Sanikel ist zwar ein in Vergessenheit geratenes Heilkraut, aber in seinem einheimischen Bestand nicht gefährdet.

Die unscheinbare weiße Blüte des ausdauernden Heilkrautes erstreckt sich von Mai bis Juni. Auffälliger sind die glatten ledrigen Grundblätter und später die aus den Blütenständen reifenden Früchte mit hakenförmigen Borsten. Sicheres Erkennungszeichen ist der bittere Geschmack der Blätter, die später scharf schmecken.

Kaukasischer Beinwell (Komfrey -
Symphytum x uplandicum)

Das Kraut wird während der Blütezeit gesammelt, die Wurzel typischerweise im Frühjahr und Herbst. Die Blüten kamen früher in den sogenannten „Schweizertee“.

Der Name der Pflanze leitet sich vom lateinischen sanus (gesund) ab. Schon im Mittelalter hieß es: "Sanikel heilt das Fleisch im Topf zusammen". Außerdem wurde die Sanikelwurz als Talisman in der Tasche getragen, um Verletzungen vorzubeugen.

In der Volksheilkunde wird ein Aufguss der Blätter zur Behandlung bei entzündlichen Erkrankungen der Atemwege bzw. als Wundheilmittel verwendet. Verantwortlich dafür ist das enthaltene Allantoin, das ebenfalls den Beinwell für Wundheilungen prädestiniert. Der Heilstoff Allantoin bewirkt überdies das Zusammenwachsen von Knochen, weshalb Beinwellumschläge früher bei Knochenbrüchen das Mittel der Wahl waren. An Bedeutung verloren hat das Sanikel zur Behandlung von inneren Blutungen der Lunge sowie bei Magenleiden.

Beinwell als Heilkraut ist in letzter Zeit ins Gerede gekommen, wegen der enthaltenen Pyrrolizidinalkaloide, die im Tierversuch karzinogen wirken. So gesehen bietet sich mit dem Sanikel eine wertvolle Alternative, da völlig ungiftig und deshalb uneingeschränkt anwendbar.

Gesundheit - Sanikel: Wundermittel bei Verletzungen (BR)

Archiv  ·  Zurück

Letzte Änderung: 15.06.2009